№ 10 · Rechtliches

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Videoschnitt- und Filmproduktionsleistungen von Film Nest (Nizam Ergil).

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Film Nest, Inhaber Nizam Ergil, Boxhagener Straße 65, 10245 Berlin (nachfolgend „Auftragnehmer") und seinen Auftraggebern über Leistungen im Bereich Videoschnitt, Videoproduktion, Videobearbeitung und verwandte kreative Dienstleistungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung in Textform (E-Mail genügt) oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung in Textform.

§ 3 Leistungsumfang & Pakete

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem vom Auftraggeber gewählten Paket bzw. dem individuellen Angebot. Es bestehen aktuell drei Pakete:

In jedem Paket enthalten sind: Sichtung und Sortierung des Materials, Bildschnitt, Tonmischung (Pegelangleich, marktübliche Rauschreduktion), Farbkorrektur, Export in den vereinbarten Formaten sowie die jeweils angegebenen Korrekturrunden. Bei Überschreiten der genannten Rohmaterial-Obergrenzen kann ein Aufpreis nach Aufwand entstehen; der Auftraggeber wird vor Schnittbeginn informiert.

Nicht enthalten sind, sofern nicht ausdrücklich vereinbart und gesondert beauftragt: Dreharbeiten und Regie vor Ort, darüber hinausgehende Lizenzmusik (siehe § 5), professionelle Sprecher/Voiceover, 2D-/3D-Animationen, Motion-Graphics-Pakete, Übersetzungen, Fremdsprach-Untertitelung, Bildretusche über das marktübliche Maß hinaus sowie die Beschaffung von Bildrechten Dritter.

§ 4 Material des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt das zu schneidende Roh- und Begleitmaterial (Video, Audio, Bilder, Logos, Texte) fristgerecht und in technisch verwertbarer Qualität bereit. Die Übergabe erfolgt vorzugsweise über WeTransfer, Google Drive oder Frame.io; auf Wunsch des Auftraggebers können andere DSGVO-konforme Wege vereinbart werden (z. B. physischer Datenträger gegen Rücksendung).

Der Auftraggeber sichert zu, dass er Inhaber sämtlicher erforderlicher Rechte am übergebenen Material ist und insbesondere alle erforderlichen Einwilligungen abgebildeter Personen vorliegen (Recht am eigenen Bild, ggf. Modelverträge bei Werbeproduktionen). Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter wegen Rechtsverletzungen am übergebenen Material auf erstes Anfordern frei, einschließlich angemessener Rechtsverteidigungskosten.

Erweist sich Material als technisch nicht verwertbar (z. B. starke Verwacklung, fehlerhafter Codec, defekte Datei), wird der Auftraggeber unverzüglich informiert. Ein Anspruch auf Bearbeitung unbrauchbaren Materials besteht nicht.

§ 5 Musik, Stockmaterial & Drittrechte

Musikrechte sind zwingend zu klären. Für private Filme (Hochzeit, Familie, Urlaub) kann nach Rücksprache GEMA-freie oder lizenzierte Musik aus dem Bestand des Auftragnehmers verwendet werden; eine Veröffentlichung auf öffentlichen Plattformen (YouTube, Instagram, TikTok etc.) ist davon nicht in jedem Fall gedeckt und liegt im Verantwortungsbereich des Auftraggebers.

Für gewerbliche Filme wird grundsätzlich kommerziell lizenzierte Musik eingesetzt (z. B. Artlist, Epidemic Sound, Musicbed). Die Lizenzkosten werden — sofern nicht anders vereinbart — zum Selbstkostenpreis weitergegeben oder vom Auftraggeber direkt erworben. Eine endgültige Lieferung des Films erfolgt nur, wenn alle erforderlichen Lizenzen vorliegen.

Gleiches gilt sinngemäß für Stockmaterial (Footage, Sounddesign, Schriften, Grafiken). Drittinhalte, die der Auftraggeber selbst bereitstellt, müssen vollständig lizenziert sein.

§ 6 Preise & Zahlung

Es gelten die im Angebot angegebenen Preise in Euro. Der Auftragnehmer ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG; Rechnungen werden ohne Ausweis der Umsatzsteuer ausgestellt.

Sofern nicht anders vereinbart, gilt: Zahlung des vollständigen Auftragsbetrags am Ende, nach Freigabe des fertigen Films. Eine Anzahlung wird grundsätzlich nicht erhoben.

Bis zum Zahlungseingang erfolgt die Bereitstellung ausschließlich als Vorschau (Streaming-Link mit Wasserzeichen) über Frame.io oder vergleichbare Plattform. Der Download der finalen Dateien (ohne Wasserzeichen, in voller Auflösung) wird erst nach vollständigem Zahlungseingang freigeschaltet.

Zahlungsziel: 7 Tage nach Rechnungsdatum, ohne Abzug, per Überweisung auf das im Angebot genannte Konto. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) sowie eine Verzugspauschale zu berechnen. Bei größeren Auftragsvolumina (ab 1.000 €) kann eine abweichende Zahlungsregelung (z. B. Teilzahlung) vereinbart werden.

§ 7 Korrekturen

Im jeweiligen Paket sind enthalten: Kurzfilm — eine (1), Highlight — zwei (2), Premium — drei (3) Korrekturrunden. Eine Korrekturrunde umfasst eine zusammenhängende Liste an Änderungswünschen, die innerhalb von 7 Werktagen nach Vorschau-Zustellung eingereicht werden muss. Reicht der Auftraggeber Korrekturen in mehreren E-Mails / Frame.io-Sessions ein, gilt jede separate Einreichung als eigene Runde, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

Eine Korrektur umfasst Trimming, Reihenfolgeänderungen, Austausch einzelner Clips, Anpassungen an Tempo, Musik oder Titel. Wesentliche Konzeptänderungen nach erster Vorschau (z. B. komplette Umstrukturierung der Erzählung, anderes Genre, andere Zielgruppe) gelten als neuer Auftrag und werden gesondert angeboten.

Weitergehende Korrekturrunden werden als Pauschale von 49 € pro zusätzlicher Runde abgerechnet. Reagiert der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen auf eine Vorschau, gilt der Film als abgenommen.

§ 8 Lieferung & Fristen

Die erste Vorschau wird innerhalb der im Angebot genannten Frist (in der Regel 5–10 Werktage ab vollständigem Materialeingang) als Streaming-Link über Frame.io oder vergleichbare Plattform bereitgestellt. Express-Lieferung in 48 Stunden ist gegen Aufpreis von 50 % auf den Paketpreis und nach vorheriger Kapazitätsprüfung möglich.

Nach Freigabe der finalen Schnittfassung wird die Rechnung gestellt. Der Download der finalen Dateien in den vereinbarten Formaten (i. d. R. MP4 H.264 in HD/4K plus vertikales Social-Format) wird nach vollständigem Zahlungseingang per WeTransfer-, Drive- oder Frame.io-Link freigeschaltet. Vorschauversionen vor Zahlungseingang tragen ein Wasserzeichen.

Verzögerungen, die der Auftraggeber zu vertreten hat (z. B. verspätete Materiallieferung, ausstehendes Feedback, fehlende Musiklizenzen), verlängern die Lieferfrist entsprechend. Höhere Gewalt, Krankheit oder Ausfall wesentlicher technischer Infrastruktur (Server, Storage) verlängern die Frist ebenfalls; der Auftraggeber wird unverzüglich informiert.

§ 9 Archivierung & Backups

Der Auftragnehmer bewahrt das fertige Projekt (Projektdatei und finaler Export) nach Auslieferung für 12 Monate auf. Eine darüber hinausgehende Aufbewahrung kann gesondert vereinbart werden.

Rohmaterial wird auf Wunsch des Auftraggebers nach Projektabschluss umgehend gelöscht; ansonsten ebenfalls max. 12 Monate aufbewahrt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die finalen Dateien nach Erhalt zu sichern. Eine Pflicht des Auftragnehmers zur Wiederherstellung verlorener Kundendateien nach Ablauf der Frist besteht nicht.

§ 10 Nutzungsrechte & Referenznutzung

Mit vollständiger Bezahlung räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht am fertiggestellten Film für den vereinbarten Verwendungszweck ein. Bei privaten Aufträgen (Hochzeit, Familie, Urlaub) umfasst dies alle privaten Nutzungen einschließlich Online-Posting. Bei gewerblichen Aufträgen ist der konkrete Verwendungszweck (z. B. Website, Social Media, interne Präsentation, Pitching, TV) im Angebot festgehalten; weitergehende Nutzungen erfordern eine gesonderte Vereinbarung.

Eine Bearbeitung des fertigen Films durch Dritte (Re-Edit, Umschnitt, Verknüpfung mit fremdem Material) ist nur mit vorheriger Zustimmung des Auftragnehmers zulässig. Bei privaten Filmen entfällt dieser Vorbehalt für die private Sphäre.

Der Auftragnehmer behält sich vor, den fertigen Film nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers in eigenen Showreels, auf der eigenen Website und in Social-Media-Kanälen als Referenz zu verwenden. Bei sensiblen privaten Filmen (Hochzeit, Familie) erfolgt diese Anfrage ausdrücklich nach Auslieferung; die Zustimmung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

Projektdateien, Rohschnitte und nicht veröffentlichte Versionen verbleiben beim Auftragnehmer und werden grundsätzlich nicht herausgegeben.

§ 11 Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbraucher (§ 13 BGB) haben bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht ohne Angabe von Gründen (§§ 312g, 355 BGB).

Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Auftragnehmer mit der Ausführung der Leistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers begonnen hat und der Verbraucher gleichzeitig bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert (§ 356 Abs. 4 BGB). Diese Bestätigung wird mit der Auftragsbestätigung eingeholt.

Wird der Auftrag vor Beginn der Leistungserbringung widerrufen, werden bereits geleistete Zahlungen unverzüglich erstattet. Nach Beginn der Leistungserbringung und unter Wegfall des Widerrufsrechts gelten die Regelungen zur Stornierung (§ 12).

Zur Ausübung des Widerrufsrechts genügt eine eindeutige Erklärung in Textform an: Film Nest · Nizam Ergil · Boxhagener Straße 65, 10245 Berlin · filmnestcutter@proton.me.

§ 12 Stornierung durch den Auftraggeber

Storniert der Auftraggeber den Auftrag nach Vertragsschluss und nach Wegfall des Widerrufsrechts, wird der bis dahin tatsächlich erbrachte Leistungsaufwand wie folgt pauschaliert in Rechnung gestellt:

Eine Stornierung bedarf der Textform.

§ 13 Ablehnung von Aufträgen

Der Auftragnehmer behält sich vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn Inhalte gegen geltendes Recht verstoßen, diskriminierende, gewaltverherrlichende, pornografische oder volksverhetzende Tendenzen aufweisen oder wenn erforderliche Rechte am Material offensichtlich nicht vorliegen. Im Falle der Ablehnung nach Anzahlung wird diese vollständig erstattet.

§ 14 Haftung & Mängel

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Im Übrigen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Werbeertrag oder mittelbare Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Mängelrügen sind binnen 14 Tagen nach Auslieferung des finalen Films in Textform mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als vertragsgemäß erbracht. Bei berechtigter Rüge erfolgt Nachbesserung; schlägt diese zweimal fehl, kann der Auftraggeber Minderung oder Rücktritt verlangen.

Subjektive Geschmacksentscheidungen (kreative Auslegung, Musikauswahl, Schnitt-Rhythmus), die keinen offensichtlichen Fehlern entsprechen, stellen keinen Mangel im Rechtssinn dar.

§ 15 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Berlin. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Stand: Mai 2026